SERAFE No 10 – Bezug auf Verwaltungsbeschwerde

SERAFE No 10 – Bezug auf Verwaltungsbeschwerde

“Begründung der Ablehnung jeglicher Zahlung an die SERAFE AG: Dem Leistungsauftrag folgt die Bezahlung. Da ersterer nicht erfüllt wird, kann auch keine Abgabe gefordert werden.”

SERAFE No 8 – Fehlende Verfassungsgrundlage

SERAFE No 8 – Fehlende Verfassungsgrundlage

Zur Erhebung einer Steuer benötigt der Bund eine Verfassungsgrundlage; diese hat er ganz offensichtlich in Bezug auf die von der SERAFE AG erhobenen Radio- und Fernsehabgabe nicht.

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