Musterbrief (absolut ohne GewÀhr)

Wir können und werden keine rechtlich wasserdichten Tipps geben, teilen aber gerne mit Ihnen, was wir in den vergangenen Monaten aus verschiedensten Zuschriften erhalten haben. Diese Vorlagen stammen aus der Bevölkerung und können als Anregung fĂŒr das eigene Handeln dienen. WIR lehnen jede Haftung von dem Gebrauch dieser zugesandten Vorlagen ab.

 

Merkblatt

RĂŒckweisung von SERAFE AG-Forderungen
Reaktion auf das SERAFE AG-Antwortschreiben

 

Die SERAFE AG handelt mit ihrer Einforderung von GebĂŒhren illegal.

Der Auftrag zum Inkasso stammt von ‘Behörden’ und ‘Institutionen’, die heimlich und illegal in Firmen umgewandelt wurden und keinen hoheitlichen Anspruch geltend machen können.

Musterbrief 1: Schriftliche Aberkennung der Rechnung der SERAFE AG (individuell anpassen)

Zum von SIPS zur VerfĂŒgung gestellten Musterbrief 1 zirkuliert ein Standard-Antwortschreiben der SERAFE AG mit den Inhalten:

  • Rechtliche Grundlagen der Haushaltabgabe
  • Rechtsnatur und RechtmĂ€ssigkeit der Haushaltabgabe
  • Abgabepflicht
  • Berichterstattung der Medien
  • Keine RĂŒckerstattung und rechtliche Schritte

Die SERAFE AG weicht jedoch der geforderten Stellungnahme zum grundlegenden rechtlichen Sachverhalt bezĂŒglich Legitimation durchwegs aus. Entsprechend macht die angefĂŒgte Muster-Antwort zum Standard-Abweisungsschreiben der SERAFE AG erneut geltend, dass die SERAFE AG einen Vertrag mit einer weder handelsrechtlich noch hoheitlich legitimierten Firma eingegangen ist – nĂ€mlich mit dem nur noch vorgeblich existierenden Schweizer ‘Staat’.

Musterbrief 2: Antwort zum Standard-Abweisungsschreiben der SERAFE AG (individuell anpassen)

Es wird zum zweiten Mal verlangt, dass die SERAFE AG den Nachweis der hoheitlichen Legitimation zu erbringen habe, falls sie anderer Meinung sei. Die Konsequenzen im SĂ€umnisfall werden bekanntgegeben.

Musterbrief 1: Schriftliche Aberkennung der Rechnung der SERAFE AG

Absenderadresse

Einschreiben

Serafe AG
Postfach
8010 ZĂŒrich

Ort, Datum

 

Zahlungsverweigerung der Radio- und FernsehgebĂŒhren

Rechnung Nr. x vom x

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich setze Sie in Kenntnis, dass ich die oben genannte Rechnung nicht bezahle.

Die SERAFE AG erhielt den Auftrag fĂŒr die Erhebung der Radio- und Fernsehabgaben vom Bundesamt fĂŒr Kommunikation (BAKOM) unter der FederfĂŒhrung des Eidgenössischen Departements fĂŒr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Jahre 2017.

In der Vergangenheit wurden die öffentlich-rechtlichen Institutionen verdeckt in Privatfirmen umgewandelt – ohne die erforderliche hoheitliche Legitimation. SpĂ€testens seit 2014 sind alle Schweizer Behörden und Ämter in Privatfirmen umgewandelt worden. Diese Umwandlung wurde weder vom Parlament noch von der Bevölkerung beschlossen. Auch wurden diese «Firmen» und ihre «Handelsberechtigten» nie im Schweizer Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert.

Die SERAFE AG ist mit der Entgegennahme des Auftrages einen Vertrag mit einer weder handelsrechtlich noch hoheitlich legitimierten Firma eingegangen. Dieser Vertrag ist somit ungĂŒltig bezĂŒglich der hoheitlichen Einforderung von Leistungen.

Deshalb ist auch die Rechnung nichtig.

Sollten Sie anderer Meinung sein, fordere ich Sie auf, Ihre Legitimation zum hoheitlichen Handeln zu beweisen.

Mit freundlichen GrĂŒssen

 

(fakultativ)
Beilagen:

  • Grundlageninfo: Institutionelle BehördenkriminalitĂ€t
  • Flyer SiPS

Musterbrief 2: Antwort zum Standard-Abweisungsschreiben der SERAFE AG

Absenderadresse

Einschreiben

Serafe AG
Postfach
8010 ZĂŒrich

Ort, Datum

 

Radio- und FernsehgebĂŒhr – Ihre Rechnung Nr. x

Ihr Schreiben, Referenz Nr. x, vom x

 

Sehr geehrte Damen und Herren

In Ihrem Antwortschreiben nehmen Sie mit keinem Wort Bezug auf unsere/meine BegrĂŒndungen in der RĂŒckweisung Ihrer Forderung. Insbesondere befindet sich darin kein Nachweis Ihrer hoheitlichen Legitimation. Sie sind offensichtlich nicht in der Lage, diesen zu erbringen.

Indem Sie lediglich privat erlassene Gesetze zitieren, verstecken Sie sich nach wie vor hinter privaten Parteibehauptungen. Die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes ĂŒber Radio und Fernsehen (RTVG) wurde von der ‘Bundeskanzlei’ am 18. Dezember 2002 verschickt, als diese bereits eine illegale, private Kapitalgesellschaft war, und das RTVG wurde vom ‘Bundesrat’ in Kraft gesetzt, als er nachweislich bereits Verwaltungsrat der illegalen Privatfirma ‘Eidgenössische Bundesverwaltung’ war.

Das von Ihnen zitierte Urteil A-4520/2020 des ‘Bundesverwaltungsgerichts’ vom 20.09. 2021 wurde von diesem verfasst, obwohl dessen geĂ€nderte Rechtsnatur keine hoheitlichen, richterlichen Handlungen mehr zulĂ€sst. Als Tochtergesellschaft mit der Bezeichnung ‘Bundesverwaltungsgericht’ gehört dieses illegale Konstrukt der (am 27.02. 2014 als Kapitalgesellschaft ins Handelsregister illegal eingetragenen) Muttergesellschaft ‘Schweizerische Eidgenossenschaft’ an. Es ist selbsterklĂ€rend, dass die illegal gegrĂŒndete Privatfirma ‘Bundesverwaltungsgericht’ das System, in welches sie selbst tief verstrickt ist, zu schĂŒtzen versucht. Das zitierte Urteil wird von mir/uns entsprechend nicht anerkannt.

GemĂ€ss dem privaten Gesetz RTVG machen Sie geltend, es sei eine Haushaltsabgabe zu entrichten, fĂŒr die sĂ€mtliche volljĂ€hrigen ‘Personen’ haften. Die Errichtung der ‘Person’ durch das Zivilstandsamt im Auftrag des Staats – heute der illegalen Privatfirmen – geht jedoch auf einen blossen Verwaltungsakt ohne Rechtsgrundlage zurĂŒck. Die Verwaltung erstellt mit der Ausfertigung des ‘Geburtsscheins’ eine Administrativ-Kopie des namensgebenden Menschen in Form einer ‘Person’. Diese ‘Person’ gehört nicht dem namensgebenden Menschen, sondern dem Staat.

Die Menschen macht man nun glauben, sie seien diese ‘Person’. Sie identifizieren sich fĂ€lschlich mit dem Konstrukt ihrer ‘Person’, obwohl diese lediglich ein ‘als-ob’ / ein Strohmann ist.

Die Menschen, die als freie Menschen geboren wurden, sich aber in Unkenntnis des administrativen Tricks mit ihrer ‘Person’ gleichsetzen, glauben nun, es könnte Ihnen per Gesetz befohlen werden, dies und jenes zu tun oder zu lassen. Im Gesetz ist aber definiert, dass nur ‘Personen’ Steuern, Bussen und Abgaben bezahlen mĂŒssen. Auch die Corona-Massnahmen mĂŒssen nur ‘Personen’ (d.h. administrative Konstrukte) umsetzen, nicht jedoch die Menschen.

EinschrĂ€nkungen von Grundrechten bedĂŒrfen gemĂ€ss Art. 36 (BV, SR 101) einer gesetzlichen Grundlage. Eine Rechtsgrundlage fĂŒr die Konstruktion von ‘Personen’ wurde jedoch nie geschaffen. Die damit bezweckte TĂ€uschung sollte unerkannt bleiben, um damit Menschen zu unterjochen und aussaugen zu können.

Die SERAFE AG versucht nun, das Inkasso durchzusetzen fĂŒr eine dieser illegalen, hoheitlich und handelsrechtlich nicht legitimierten Tochterfirmen der Firma ‘Schweizerische Eidgenosenschaft’. Sie schreiben die jeweilige ‘Person’ an, pokern jedoch darauf, dass die namensgebenden Menschen nicht wissen, dass sie selbst keinerlei entsprechende Verpflichtung trifft. Die Firma ‘Staat’, die vorgibt, EigentĂŒmer von ‘Personen’ zu sein, kann rechtlich gar nicht bei ihrem Eigentum (eben diesen ‘Personen’) Geld eintreiben. Nur lebendige Menschen erwirtschaften reale Werte – und auf diese haben es die Konstrukteure des beschriebenen Betrugs abgesehen.

Die SERAFE AG nimmt sich also heraus, im Sinne einer illegalen, hoheitlich und handelsrechtlich nicht legitimierten, auftraggebenden Privatfirma das Recht zu beugen und ist gemĂ€ss Ihrem Antwortschreiben bereit, die betrĂŒgerische und illegale Forderung auf dem Rechtsweg bei der Privatfirma ‘Betreibungsamt’ mit Hilfe der illegalen sowie hoheitlich und handelsrechtlich nicht legitimierten Privatfirmen ‘Gerichte’, in krimineller Absicht durchzusetzen.

Doch auch die SERAFE AG muss sich an die geltenden rechtlichen Bestimmungen halten und hat keinen Spielraum.

Wir fordern / ich fordere Sie deshalb ein letztes Mal auf, uns/mir Ihre beglaubigte hoheitliche Legitimation bis am Datum xx wie folgt zu beweisen:

  1. VollstĂ€ndig beglaubigter Nachweis der handelsrechtlichen Legitimation Ihres Auftraggebers gemĂ€ss Handelsregisterverordnung (alle öffentlichen Angaben) samt den Angaben ĂŒber deren Veröffentlichungen (SHAB).
  2. Beglaubigter handelsrechtlicher Nachweis sĂ€mtlicher HandlungsbevollmĂ€chtigten Ihres Auftraggebers mit Angaben ĂŒber deren Veröffentlichungen (SHAB).
  3. Beglaubigter Nachweis, wer, wie, wofĂŒr und wodurch diese HandlungsbevollmĂ€chtigten die Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen ĂŒbertragen bekommen haben und auf welchen Staat sie vereidigt wurden.
  4. FĂŒr diejenige Firma, die Ihnen vorgeblich die Legitimation zum Inkasso erteilt hat sowie fĂŒr deren Mutterfirma haben Sie analoge Nachweise wie in den Positionen 1 bis 3 zu erbringen.

Sollten Sie die geforderten Nachweise nicht innert Frist oder nur unvollstÀndig erbringen, so treten Sie mit Ihrem Handeln bzw. Nichthandeln automatisch in unsere/meine nachfolgend geltend gemachten, besonderen Bedingungen ein:

 

Unsere/Meine besonderen Bedingungen

  1. Sollten Sie innert der gesetzten Frist den vollstĂ€ndigen Nachweis erbringen oder die gestellte Rechnung formell zurĂŒckziehen und annullieren, so entstehen Ihnen keine weiteren rechtlichen Konsequenzen.
  2. Sollten Sie innert Frist weder den Nachweis erbringen noch die Rechnung zurĂŒckziehen, so willigen Sie ein, uns/mir eine Pönale (Vertragsstrafe) zu bezahlen. Die Pönale betrĂ€gt 20 Kilogramm Gold[1].
  3. Sollten Sie die Betreibung gegen uns/mich einleiten, so willigen Sie ein, uns/mir eine Pönale zu bezahlen. Die Pönale betrÀgt 20 Kilogramm Gold.
  4. FĂŒr die Zeit ab der gesetzten Frist bis zur öffentlichen Bekanntgabe, dass die Behörden und Ämter illegale Privatfirmen ohne hoheitliche und handelsrechtliche Legitimation sind, weshalb das Betreibungsverfahren rĂŒckabgewickelt und der Eintrag nicht nur fĂŒr Dritte unsichtbar gemacht, sondern vollstĂ€ndig aus dem Register getilgt wird, willigen Sie ein, uns/mir eine GebĂŒhr zu bezahlen. Die GebĂŒhr betrĂ€gt 100 Gramm Gold pro Kalendertag.
  5. Zahlungsbedingungen

   a) Die Zahlungsfrist betrĂ€gt 30 Tage, wobei die Übergabe mindestens 14 Tage vorher abgesprochen werden muss.

   b) Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, so wird ab 31. Tag automatisch eine weitere GebĂŒhr von 100 Gramm Gold pro Kalendertag fĂ€llig.

   c) Es gilt das Bringprinzip.

Die Inkenntnissetzung des Agenten ist die Inkenntnissetzung des Prinzipals. Die Inkenntnissetzung des Prinzipals ist die Inkenntnissetzung des Agenten. Das Definitionsrecht dieses Instruments liegt ausschliesslich beim Verfasser. Alle Rechte vorbehalten.  

Wir bitten / Ich bitte Sie um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen GrĂŒssen

 

[1]    Wenn lediglich Gold steht, so ist damit immer Feingold mit 999 Gewichtspromille bzw. 24 Karat gemeint.

Sie haben Ideen und VorschlĂ€ge, wie Sie unser Projekt unterstĂŒtzen könnten?

Wir freuen uns ĂŒber Ihre Meinung!

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